Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission 1987): „Sustainable Development is a development that meets the needs of the present without comprimising the ability of future generations to meet their own needs “. Daraus leiten sich folgende Handlungsfelder ab: Ressourcengerechtigkeit, Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen und Gerechtigkeit gegenüber Schwächeren in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht.
Unternehmen, die nachhaltige und ethische Aspekte im Rahmen der Unternehmensführung mit einbeziehen, sind nachhaltig erfolgreicher. Diese Aspekte prägen die Unternehmenskultur und sind Kompass für Führungskräfte und Mitarbeiter und tragen –richtig vorgelebt- zur Mitarbeiterbindung bei.
Eine Nachhaltigkeitsstrategie ist „Chefsache“ und Teil der gesamten Unternehmensstrategie. Das Ergebnis der bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen kann in einem Bericht/Reporting zusammengeführt werden. Ob dies am Ende nur intern oder auch extern kommuniziert wird hängt von etwaigen rechtlichen Verpflichtungen ab und auch von internen Überlegungen.
Es gibt verschiedene Berichtsformate, die unterschiedliche Schwerpunkte und zum Teil eine niedrigere Eintrittsschwelle haben. Auch ist es unkritisch, wenn in bestimmten Bereichen noch nichts „zu berichten“ gibt. Der Grundsatz „Comply or Explain“ lässt auch Lücken zu.
Auch wenn Unternehmen (noch) nicht verpflichtet sind, entsprechende Berichte zu veröffentlichen, kann es sich lohnen, hier aktiv zu werden! Große Kunden fordern immer häufiger ihre Lieferanten auf, sich dazu zu äußern und machen zukünftige Aufträge von den Rückmeldungen abhängig. Demzufolge sichert eine eigene CSR-Berichterstattung diese Aufträge und eröffnet Chancen auf neue Kunden. Auch im Rahmen der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung kann eine gelebte CSR-Ausrichtung unterstützend wirken.
Die Rechtslage wird sich aber dahingehend verändern, als Stichwort sei hier das Lieferkettengesetz genannt!
Es gibt verschiedene Konzepte, nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu dokumentieren und zu bewerten. Die HR-Beratung Simon hat sich für Win-Charta und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex entschieden. Erstere Auszeichnung wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vergeben. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist beim Rat für nachhaltige Entwicklung angesiedelt. Der Rat für nachhaltige Entwicklung ist dem Bundeskanzler unterstellt. Darüber hinaus ergeben sich weitere Möglichkeiten, die beispielhaft aufgezählt werden
z. B.
• Global Reporting Initiative GRI Sustainability Reporting Standard SRS
• EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies)
• Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
• UN Global Compact
• OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
• ISO 26000
• Eco Management und Audit Scheme, EMAS EU Verordnung 1221/2009
• Carbon Disclosure Project CDP
• Task Force on Climate-related Financial Disclosures TCFD
• International Integrated Reporting Council IIRC
• Sustainability Accounting Standard Board SASB
• Corporate Governance Bericht im Sinne des Deutschen Governance Kodex DCGK und Entsprechenserklärung im Sinne des § 161 AktG
Nicht alle Möglichkeiten sind zertifizierungsfähig.
Aktuell wird dies noch mit dem Ansatz “Corporate Social Responsibility” gefasst. Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (>500 Mitarbeiter, > 40 Mio Jahresumsatz, > 20 Mio Bilanzsumme), von denen zwei erfüllt sein müssen und kapitalmarktorientiert sind, müssen eine sog. nichtfinanzielle Erklärung abgeben.
Blick in die Zukunft
Aktuell auf der ToDo Liste der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD als Weiterentwicklung der Non- Financial Reporting Directive aus der z. B. der CSR RUG als konkrete Umsetzung entstanden ist.
Im April 2021 hat die EU Kommission ihren Vorschlag für die CSRD veröffentlicht. Der Vorschlag muss noch durch die Instanzen.
Der Vorschlag sieht eine Verpflichtung für große GmbHs ab 250 MA 40 Mio Umsatz 20 Mio Bilanzsumme (2 von 3 erfüllt) über die eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten, vor.
Ab 2024 soll das gelten, im nächsten Jahr soll die Direktive konkretisiert werden.
Für Unternehmen heißt dies, Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie einzubinden! Die Vorteile liegen auf der Hand: nachhaltig agierende Unternehmen haben weniger Probleme auf dem Arbeitsmarkt und sind zukunftssicherer aufgestellt. Buchen Sie einen Platz in einer der kostenfreien Online Vorträge oder suchen Sie das individuelle Gespräch mit der HR-Beratung Simon.