Externes Personal rechtssicher und erfolgreich einsetzen

Auch vor der 2017 umgesetzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes war Zeitarbeit und Werk-bzw. Dienstverträge sehr stark reguliert und rechtlich anspruchsvoll. Häufig wird nur das Formale (Verträge und Vereinbarungen) betrachtet, aber wenn es zu Konflikten kommt, steht die tatsächliche Umsetzung im Fokus. Durch die AÜG-Reform wurden zusätzlich empfindliche Sanktionen eingeführt und Hintertürchen, wie die „Fallschirmlösung“ geschlossen. Obwohl die AÜG-Reform im April 2017 in Kraft trat, finden sich heute im täglichen Zeitarbeitseinsatz immer noch Gesetzesverstöße aus Unwissenheit oder Oberflächlichkeit, z. B. Überlassungsvertrag liegt nicht zu Beginn der Überlassung vor, Fristen werden übersehen (bzw. nicht korrekt ermittelt), Referenzlohn ist falsch und der Zeitarbeiter wird auch nicht korrekt entlohnt. Aber auch Arbeitssicherheitsfragen sind unklar bzw. nicht umgesetzt wie z. B. hat der Zeitarbeiter die richtige persönliche Schutzausrüstung, oder sind die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen auch ausgeführt etc.
Aus diesen offenen Punkten können sich eine Reihe an Haftungsfragen ergeben.